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Als Lebens- und SozialberaterInnen

unterstützen wir Einzelpersonen und Paare bei der Verbesserung  ihrer  Lebensqualität  im  Sinne  der ganzheit-

lichen Definition der WHO (Weltgesundheitsorganisation): Gesundheit umfasst "körperliches, seelisches, geistiges und soziales Wohlbefinden".

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Die Lebensberatung

unterliegt dem österreichischen Gewerberecht und darf ausschließlich nach einer gesetzlich geregelten Ausbildung und aufgrund einer entsprechenden Bewilligung ausgeübt werden. Die LebensberaterInnen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und der Verpflichtung zu Weiterbildung und Supervision.

Beratung ist

sowohl Prozessbegleitung als auch ziel- und handlungsorientierte Betreuung von Menschen in Problem- und Entscheidungssituationen.

Angestrebt wird lebensbehindernde Zustände aufzulösen, loszulassen oder damit umgehen zu lernen.

 

Begleitung ist 

präventive Psychohygiene.

In regelmäßigen Gesprächen für das eigene Leben Zeit haben. 

Bei diesem Prozess geben nicht wir als BeraterIn das Ziel oder das Tempo vor, sondern sie selbst.

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Lebensberatung ist Hilfe zur Selbsthilfe

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